Wie stelle ich eine geschäftliche Website rechtlich auf, damit Impressum, Datenschutz und Cookie-Banner den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?
Wie stelle ich eine geschäftliche Website rechtlich auf, damit Impressum, Datenschutz und Cookie-Banner den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?
Zum Impressum gehören vollständiger Name oder Firmenbezeichnung, eine ladungsfähige Anschrift und eine direkte Kontaktmöglichkeit, erreichbar über jede Unterseite hinweg. Diese Angaben ermöglichen es Behörden und Geschäftspartnern, den Betreiber einer Website eindeutig zu identifizieren, weshalb der Gesetzgeber sie zur Pflicht gemacht hat. Je nach Rechtsform kommen Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Angaben zur vertretungsberechtigten Person dazu, weil bei Kapitalgesellschaften sonst unklar bliebe, wer für Inhalte und Verträge haftet. Ein permanenter Footer-Link stellt sicher, dass diese Angaben von jedem Punkt der Website aus erreichbar bleiben, weil das Gesetz genau diese leichte Auffindbarkeit verlangt.
Die Datenschutzerklärung muss alle Dienste nennen, die eine Seite tatsächlich einbindet, etwa Schriften, Landkarten, Analyse-Werkzeuge, Zahlungsanbieter und Videos, weil jeder dieser Dienste beim Laden Daten an den jeweiligen Anbieter überträgt. Eine vorformulierte Standarderklärung beschreibt diese Übertragungen nicht korrekt, wenn sie nicht zu den tatsächlich eingesetzten Werkzeugen passt, weshalb eine eigene Bestandsaufnahme der Ausgangspunkt jeder Erklärung sein sollte. Aus demselben Grund gehören Angaben zur Rechtsgrundlage der Verarbeitung, zur Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten wie Auskunft, Berichtigung und Löschung hinein, damit Besucher nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht und wie sie dagegen vorgehen können. Konkrete Beispiele zu allen drei Bereichen sowie typische Fehlerquellen behandelt der Artikel unter https://early-webdesign.de/ratgeber/rechtssichere-website/ – falls du es genauer nachlesen möchtest.
Beim Cookie-Banner müssen Marketing- und Tracking-Cookies erst nach aktiver Zustimmung gesetzt werden, weil das Setzen ohne Einwilligung eine unzulässige Datenverarbeitung darstellt. Aus demselben Grund muss die Ablehnung ebenso leicht bedienbar sein wie die Zustimmung, denn ein Ungleichgewicht zwischen beiden Optionen würde die Einwilligung unwirksam machen. Der Banner muss außerdem einen Link zur Datenschutzerklärung sowie eine Möglichkeit enthalten, die Einwilligung später jederzeit zu widerrufen, weil eine einmal erteilte Zustimmung nach geltendem Recht widerrufbar bleiben muss.