Ich arbeite bei einem Heizungsinstallateur und gerade so in der Übergangs- und der Winterzeit möchte mein Chef nun auch einen Bereitschaftsdienst einrichten, um auf diese Weise mehr Kunden zu gewinnen. Darf er das denn einfach so, uns dazu verpflichten?
Soweit ich weiß, ist das erlaubt und wohl dem Wandel der Arbeitswelt geschuldet. Doch wie bei https://www.wochenspiegelonline.de/news/detail/bereitschaftsdienst-der-gesetzliche-rahmen geschildert gibt es natürlich einen gesetzlichen Rahmen, den er dabei euch gegenüber einhalten sollte oder muss. Was ich nicht wusste ,ist, dass erst seit 2004 der Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gerechnet wird und somit auch bei der Erstellung von Dienstplänen beachtet werden muss, damit die wöchentliche sowie die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.