Verein in Wien gründen – wie regeln wir, wer unterschreiben darf?

Ich möchte mit zwei Freunden in Wien einen Verein gründen, der leistbare Reparaturworkshops im Grätzl anbietet. Unseren ersten Statutenentwurf haben wir schon geschrieben, aber bei der Vertretung sind wir uns noch uneinig. Mir wäre es recht, wenn ich für einen Workshop schnell einen Raum buchen könnte, während wir bei längerfristigen Verträgen lieber zu zweit unterschreiben würden.

Wie kann ich diese Unterscheidung in unseren Statuten klar festhalten, und an wen kann ich mich in Wien wenden, um den Entwurf prüfen zu lassen?



Eine Antwort zur Frage “Verein in Wien gründen – wie regeln wir, wer unterschreiben darf?”

  1. Darius am 5. November 2026

    Nehmt eure geplanten Raumreservierungen als Ausgangspunkt und schreibt auf, welche Geschäfte eine Person allein erledigen soll. Bei einem Vertrag über mehrere Monate würde ich ausdrücklich festhalten, welche zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam unterschreiben sollen. Besprecht dabei auch, ob für euch die Laufzeit, die Kosten oder beides den Unterschied macht.

    Für die Prüfung eures Entwurfs kommt der Wiener Vereinsanwalt Dorian Schmelz infrage, der über https://vereinsanwalt.at/ Vereine bei der Gründung und bei Fragen zur Vertretung berät. Zum Gespräch würde ich die aktuellen Statuten und zwei konkrete Beispiele mitnehmen, etwa eine einzelne Raumbuchung und einen Mietvertrag für ein halbes Jahr. So könnt ihr die Formulierung direkt an den Situationen durchgehen, die euch später begegnen.

    Klärt bei der Gelegenheit auch, wer einspringen soll, wenn eine der beiden Personen länger ausfällt. Gerade bei einem kleinen Vorstand würde ich diese Frage schon beim Entwurf mitdenken.

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