Wohnung nochmal weiß streichen obwohl sie weiß ist?!

ich habe eine Frage und erhoffe mir, dass mir jemand helfen kann Ich habe im August meine Wohnung gekündigt und Heute war die Wohnungsübergabe.

Als ich in die Wohnung eingezogen bin, war sie komplett weiß gestrichen (nicht von einer Firma etc. sondern selbst vom Vermieter) und wir haben sie auch weiß gelassen. Wir hatten ein paar Bilder und eine Uhr an den Wänden, haben diese runtergemacht und die Löcher gefüllt (soweit möglich, da sie sehr klein waren) und haben etwas weiße Farbe darüber gestrichen. Uns persönlich ist kein großer bzw gar kein Unterscheid zur normalen Wandfarbe aufgefallen, mein Vermieter hingegen hat alles mit der Taschenlampe abgeleuchtet und ist der Meinung, dass die Ausbesserungen zu sehr auffallen. Er ist sich sicher, dass es spätestens dann, wenn der neue Mieter ein stärkeres Licht hat und sich die Wände ganz genau anschaut, Probleme vom Mieter geben wird bzw. der sich beschweren wird..

Er verlangt jetzt von uns dass wir dir komplette Wohnung, außer Bad und Abstellraum, einheitlich Weiß streichen (Flur, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Schlafzimmer).

Natürlich sehe ich das nicht ein, da die Schönheitsreperaturen getätigt worden sind und man wirklich nur etwas sieht wenn man wie er mit einer kräftigen Taschenlampe draufleuchtet..

In meinem Vertrag steht dass Schönheitsreperaturen bei Renovierungsbedarf getätigt werden müssen, was ich ja getan habe. Der Vermieter sagte es müsste „alles einheitlich Weiß“ sein, im Vertrag steht aber dass die ganze Wohnung Weiß sein soll.

Ich möchte lediglich wissen ob er recht hat oder nicht, ich will ungern meine Zeit/Geld damit verschwenden, wobei man wirklich nichts sieht! Die Wohnung ist auch keine neue, teilweise ist sie gestrichen teilweise hat sie Tapeten.

Danke schon mal!



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