Vor Kurzem hab ich mal wieder einen kleinen nächtlichen Spaziergang durch die Nachbarschaft gemacht und einfach so vor mich her gedacht.
Da wohnen ziemlich viele ältere Leute in meiner Gegend und trotzdem seh ich so gut wie nie, dass sie Besuch bekommen. Wirkt ganz schön einsam. Vielleicht sehe ich bei einigen einfach nur nicht, aber ich wette, einige von ihnen haben gar keine Angehörigen mehr.
Aber was passiert dann, wenn sie sterben? Wie funktioniert das dann mit dem Erbe? Bin einfach nur neugierig, vielleicht kennt sich ja jemand aus …
Das ist eigentlich eine berechtigte Frage. Ich hätte da selbst auch gar keine Ahnung, wenn ich für meine Ausbildung nicht ein wenig Erbrecht gelernt hätte.
Also grundsätzlich kommen schon mehr Leute für ein Erbe infrage, als vielleicht in Kontakt mit dem Verstorbenen stehen.
Da wär auf jeden Fall mal der erste Schritt, Großneffen und was weiß ich alles ausfindig zu machen. Wenn man dann aber immer noch niemanden finden kann, dann geht der Besitz vereinfachend gesagt in die Hände des Staates über. Davon werden aber auch Beerdigung und alles Mögliche beglichen.
Aber ja, so ist es nun einmal. Wenn dich das echt interessiert, kannst du vielleicht hier noch Infos finden: https://raeumungen.at/verlassenschaft-ohne-erben/
Das ist echt eine gute Frage. Ich frage mich gerade, wer dann die Beerdigung regelt in so einem Fall..
Das ist echt bitter, was teilweise mit den alten Menschen passiert. Und wenn man dann überhaupt niemanden mehr hat, der einem besucht oder sich um den älteren Mitmenschen kümmert, ist das wirklich traurig. Oftmals sind ja meist doch noch entfernte Angehörige vorhanden. Normalerweise erben die dann das Vermögen des Verstorbenen. Aufgrund des entfernten Verwandtschaftsgrades fühlen diese entfernten Verwandten sich meist einfach nicht zuständig. Wobei diese bei einer Beerdigung sich um die Bestattung des Angehörigen kümmern müssen, auch wenn kein Kontakt zueinander bestand, wie du hier lesen kannst:
https://bestattungen-maenner.de/in-deutschland-herrscht-allgemeine-bestattungspflicht/