Letztens auf einer Weiterbildung kam folgendes Thema: Wenn sich zwei auf einer Party oder sonstwo kennenlernen, soll der Mann der Frau neuerdings keinen Alkohol mehr anbieten dürfen, weil dadurch das Urteilungsvermögen der Frau beeinträchtigt wird. Denn lässt sich die angetrunkene Frau mit einem Mann ein, den sie sonst nie angeschaut hätte, kommt das strafrechtlich einer Vergewaltigung gleich. Aber stimmt das wirklich?
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Das ist so, weil Alkohol unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Ist genau so wie bei K.O.-Tropfen.
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