Nachfolgend meine Frage:
Ich habe ein Motorrad mit einem Kaufvertrag von einem Verkäufer V erworben.
V hat einen Bruder B, der nun behauptet, das Motorrad sei Teil einer Erbmasse und hätte nicht ohne seine Einwilligung verkauft werden dürfen. Allerdings wurde das Motorrad zu Lebzeiten des Vaters von V und B an V verschenkt (mündlich, es gibt keinen schriftliche Notiz diesbezüglich o.ä.).
V und B stehen diesbezüglich im Rechtsstreit und haben beides jeweils einen Anwalt. Nun hat der Anwalt von V dem Anwalt von B den unzensierten Kaufvertrag zugeschickt als Beweis, dass das Motorrad tatsächlich (an mich) verkauft wurde.
B hat diesen Kaufvertrag gesehen und somit meine kompletten Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) erhalten, da diese im Kaufvertrag aufgeführt sind. Nun hat B mich mehrfach kontaktiert, dass ich das Motorrad zurückgeben muss, obwohl die Rechtslage noch nicht geklärt ist.
Ich bin natürlich bereit, das Motorrad zurück zu geben, sofern es hier einen richterlichen Entscheid gibt. Diesen gibt es aktuell noch nicht. Ich fühle mich durch die Anrufe und WhatsApp-Nachrichten von B ziemlich genervt und frage mich, ob dieser überhaupt meine Daten hätte erhalten dürfen.
Meine Frage:
Darf der Anwalt von V den unzensierten Kaufvertrag an Anwalt von B schicken?
Falls ja, darf der Anwalt von B den ungeschwärzten Kaufvertrag an seinen Mandaten (= B) schicken, so dass dieser mich nun telefonisch belästigen kann?
Gibt es für mich als Dritter Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?
Bin für jede Antwort dankbar.