Lohn einbehaltung Kürzung Arbeitsrecht

guten tag .
mein chef hat mir meine mpu bezahlte und von mir die rechnung bekommen
jetzt hat er mich gekündigt zum 02.07.2019.
heute ist dann mein lohn aufs konto eingegangen und ich musste feststellen das er mir 1100€ zuwenig überwiesen hat.
dann habe ich bei ihm angerufen und er sagt mir das ich nix mehr bekomme da ich ja meine mpu bezahlen muss bei ihm.
wir haben aber darüber keinen schrieftlichen vertrag gemacht und unsere absprache war das ich dafür samstag arbeiten komme was ich auch gemacht habe.

nun sitze ich hier mit 2 kindern und kann nix meiner rechnungen bezahlen und miete auch nicht was kann ich jetzt machen.

darf er einfach das geld einbehalten ?????



3 Antworten zur Frage “Lohn einbehaltung Kürzung Arbeitsrecht

  1. Anonym am 7. September 2023

    Bei solchen Dingen sollte man sich an einen Anwalt wenden, dort bekommt man die Auskunft, die man braucht.

  2. Julia am 7. September 2023

    Da hast du vollkommen Recht! Ein Anwalt ist hier die bessere Wahl. Als ich Probleme mit meiner Arbeitsstelle hatte, habe ich mich zum Thema Arbeitsrecht an die Anwaltskanzlei von Carsten Hippe gewandt und wurde bestens beraten.

    Schau mal hier gibt es weitere Informationen: https://www.kanzlei-hippe.de/schwerpunkte/arbeitsrecht

  3. Luis am 12. Mai 2025

    Guten Tag,
    es tut mir sehr leid zu hören, in welcher schwierigen Situation du dich gerade befindest. Was dein ehemaliger Arbeitgeber getan hat, klingt rechtlich sehr fragwürdig – vor allem, wenn es keine schriftliche Vereinbarung über die Rückzahlung der MPU-Kosten gibt und stattdessen eine mündliche Absprache bestand, dass du die Kosten durch Samstagsarbeit abarbeitest. Wenn du diese Arbeitsleistung erbracht hast, darf er dir den Lohn nicht einfach kürzen oder einbehalten.

    Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nur dann Geld vom Lohn einbehalten, wenn dies entweder ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, eine wirksame vertragliche Regelung besteht oder du der Lohnkürzung freiwillig und schriftlich zugestimmt hast. In deinem Fall scheint keines dieser Kriterien erfüllt zu sein. Daher hast du sehr wahrscheinlich Anspruch auf die einbehaltenen 1.100 €.

    Du solltest dich dringend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um deine Ansprüche rechtlich prüfen und durchsetzen zu lassen – notfalls auch mit einer Lohnklage. Eine erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht, die dir in dieser Sache weiterhelfen kann, ist zum Beispiel Heitfeldplus, https://www.heitfeldplus.de/. Sie beraten dich kompetent zu deinen Rechten und unterstützen dich bei der Rückforderung deines Lohns.

    Warte nicht zu lange, denn auch bei Lohnforderungen gelten Fristen. Möchtest du, dass ich dir bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Kanzlei helfe?

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