guten tag .
mein chef hat mir meine mpu bezahlte und von mir die rechnung bekommen
jetzt hat er mich gekündigt zum 02.07.2019.
heute ist dann mein lohn aufs konto eingegangen und ich musste feststellen das er mir 1100€ zuwenig überwiesen hat.
dann habe ich bei ihm angerufen und er sagt mir das ich nix mehr bekomme da ich ja meine mpu bezahlen muss bei ihm.
wir haben aber darüber keinen schrieftlichen vertrag gemacht und unsere absprache war das ich dafür samstag arbeiten komme was ich auch gemacht habe.
nun sitze ich hier mit 2 kindern und kann nix meiner rechnungen bezahlen und miete auch nicht was kann ich jetzt machen.
darf er einfach das geld einbehalten ?????

Bei solchen Dingen sollte man sich an einen Anwalt wenden, dort bekommt man die Auskunft, die man braucht.
Da hast du vollkommen Recht! Ein Anwalt ist hier die bessere Wahl. Als ich Probleme mit meiner Arbeitsstelle hatte, habe ich mich zum Thema Arbeitsrecht an die Anwaltskanzlei von Carsten Hippe gewandt und wurde bestens beraten.
Schau mal hier gibt es weitere Informationen: https://www.kanzlei-hippe.de/schwerpunkte/arbeitsrecht
Guten Tag,
es tut mir sehr leid zu hören, in welcher schwierigen Situation du dich gerade befindest. Was dein ehemaliger Arbeitgeber getan hat, klingt rechtlich sehr fragwürdig – vor allem, wenn es keine schriftliche Vereinbarung über die Rückzahlung der MPU-Kosten gibt und stattdessen eine mündliche Absprache bestand, dass du die Kosten durch Samstagsarbeit abarbeitest. Wenn du diese Arbeitsleistung erbracht hast, darf er dir den Lohn nicht einfach kürzen oder einbehalten.
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nur dann Geld vom Lohn einbehalten, wenn dies entweder ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, eine wirksame vertragliche Regelung besteht oder du der Lohnkürzung freiwillig und schriftlich zugestimmt hast. In deinem Fall scheint keines dieser Kriterien erfüllt zu sein. Daher hast du sehr wahrscheinlich Anspruch auf die einbehaltenen 1.100 €.
Du solltest dich dringend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um deine Ansprüche rechtlich prüfen und durchsetzen zu lassen – notfalls auch mit einer Lohnklage. Eine erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht, die dir in dieser Sache weiterhelfen kann, ist zum Beispiel Heitfeldplus, https://www.heitfeldplus.de/. Sie beraten dich kompetent zu deinen Rechten und unterstützen dich bei der Rückforderung deines Lohns.
Warte nicht zu lange, denn auch bei Lohnforderungen gelten Fristen. Möchtest du, dass ich dir bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Kanzlei helfe?
In so einem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln, da dein Arbeitgeber ohne eine schriftliche Vereinbarung nicht einfach Geld von deinem Lohn einbehalten darf. Wenn ihr mündlich vereinbart habt, dass du die Kosten für die MPU durch Samstagsarbeit ausgleichst, ist eine eigenmächtige Verrechnung deines Chefs nicht rechtens.
Du solltest dir rechtlichen Rat holen, um dein Geld zurückzufordern und deine Ansprüche zu sichern. Weitere Unterstützung findest du unter https://www.pfgc.de/arbeitsrecht.html
Zum Thema Lohn‑Einbehaltung bzw. Lohnkürzung im Arbeitsrecht gibt es leider häufig Missverständnisse, und viele von uns hier im Forum haben sich schon darüber Gedanken gemacht, weil man schnell in Situationen kommen kann, in denen der Arbeitgeber Teile des Arbeitslohns einbehalten oder kürzen will – sei es wegen Fehlzeiten, Forderungen gegenüber dem Arbeitnehmer oder anderen Gründen.
Wichtig ist zuerst zu wissen, dass ein Arbeitgeber nicht einfach so den Lohn kürzen oder einbehalten darf, nur weil er der Meinung ist, dass ihm etwas zusteht. Grundsätzlich besteht ein Ausspruch zur Entgeltzahlungspflicht, und Lohn darf nur einbehalten werden, wenn es eine klare rechtliche Grundlage dafür gibt oder ihr das vorher vertraglich vereinbart habt. Selbst bei Fehlern des Arbeitnehmers, etwa wenn jemand etwas beschädigt hat, darf der Arbeitgeber den Lohn nicht nach Belieben kürzen, sondern er muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten und im Zweifel eine rechtliche Klärung herbeiführen.
Oft gehen solche Fälle um Abtretungen, Pfändungen oder Schadensersatz‑Ansprüche. Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, welches Recht der Arbeitgeber tatsächlich hat und welche Grenzen ihm gesetzt sind. Da die Materie recht komplex ist und schnell persönlicher Schaden entstehen kann, ist es sinnvoll, bei Unklarheiten oder konkreten Problemen rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn du dich genauer informieren willst, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Möglichkeiten und Grenzen es bei Lohnkürzung oder – einbehaltung gibt, kann ein Blick bei einer spezialisierten arbeitsrechtlichen Kanzlei helfen. Ein Beispiel dafür ist diese Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, wo du dich über Beratungsmöglichkeiten informieren kannst: https://www.kanzlei-knk.de/