Hallo!
Einer meiner Mitarbeiter hatte am Montag einen Auffahrunfall an einer Tankstelle während er bereits im wieder im Auto saß. Ihm geht es zum Glück gut, denn neben leichten Quetschungen hat er sich nichts getan.
Wollte nur fragen, ob in diesem Fall auch die Unfallversicherung des Arbeitsweges greift. Denn ja er war grad unterwegs in die Arbeit. Ich frage nicht aus Geiz, sondern lediglich zur Abklärung. Denn soweit ich weiß, gelten Tankstopps als „Umweg“.
Ist das korrekt?
Abend!
Nein, die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Denn wie du schon richtig geschrieben hast, zählt der Tankstopp als „Umweg auf Grund privater Zwecke“. Quelle: https://www.revolution-training.de
Versichert wäre nur der direkte Weg von Wohnadresse bis zur Arbeit. Auch wenn die Tank am Weg liegt, zählt der Halt nicht zum direkten Arbeitsweg. In diesem Sinne zählt dies nicht als Arbeitsunfall und die Unfallversicherung greift hier nicht.
Logischerweise greift allerdings die normale Krankenversicherung.
Gruß