Hallo, ich habe ein kleines Kosmetikstudio und möchte eine Regelung für kurzfristig abgesagte Termine einführen. Wie formuliere ich das so, dass es für meine Kundinnen verständlich ist und rechtlich Bestand hat? LG
Hallo, ich habe ein kleines Kosmetikstudio und möchte eine Regelung für kurzfristig abgesagte Termine einführen. Wie formuliere ich das so, dass es für meine Kundinnen verständlich ist und rechtlich Bestand hat? LG
Hallo Sandra,
ich habe so eine Regelung letztes Jahr in meinem Studio eingeführt. Als Grundlage empfehle ich dir diesen Beitrag aus dem Ratgeber der NINON Kosmetik Akademie: https://ninon-akademie.de/no-show-regeln-kosmetik/
Dort steht, dass die rechtliche Grundlage in § 615 BGB liegt und du für einen freigehaltenen Termin eine Vergütung ansetzen kannst, abzüglich der ersparten Materialkosten. Es gibt auch Verweise auf die Verbraucherzentrale und ein Urteil aus Stuttgart, an denen du siehst, wie Gerichte solche Fälle sehen. Nach dem Lesen wusste ich, dass ich das verlangen darf, und konnte es meinen Kundinnen auch so erklären, wenn jemand nachgefragt hat.
Zur Formulierung findest du dort eine fertige AGB-Klausel mit 24 Stunden Stornofrist und 40 Prozent Gebühr. Ich habe sie übernommen und die Gebühr auf ein Drittel gesetzt, weil das zu meinen Preisen besser passt. Im Beitrag gibt es dazu ein Rechenbeispiel mit einer Behandlung für 80 Euro, an dem ich meine eigenen Preise durchgerechnet habe. Denselben Satz habe ich in die Checkbox meines Online-Buchungssystems und in die Bestätigungsmail gesetzt. Im Beitrag wird genau das empfohlen, damit die Zustimmung deiner Kundin dokumentiert ist und du bei einer Rückfrage den Zeitstempel der Buchung vorlegen kannst. Bei telefonischen Buchungen schicke ich seither immer eine kurze Mail hinterher, in der Termin, Preis und Stornofrist zusammen stehen.
Die drei Erinnerungstexte aus dem Beitrag, für zwei Tage, einen Tag und zwei Stunden vor dem Termin, habe ich in mein Buchungssystem eingebaut. Seitdem verschieben Kundinnen rechtzeitig, und mein Terminkalender ist deutlich verlässlicher geworden. Die Gebühr selbst habe ich in einem Jahr nur zweimal berechnet, in beiden Fällen ohne Diskussion, weil die Kundinnen die Regel aus der Bestätigung kannten.
Falls du noch überlegst, ob du überhaupt eine Gebühr brauchst, findest du dort auch den Tipp, erst ein paar Wochen mitzuzählen, wie viele Termine tatsächlich ausfallen. Bei mir waren es weniger als gedacht, die Regelung habe ich trotzdem eingeführt, weil sie das Buchen für beide Seiten verbindlicher macht.
Viele Grüße
Tobias