Ich habe vor kurzem einen Mietwagen zurückgegeben und dachte eigentlich, dass alles problemlos gelaufen ist. Bei der Rückgabe wurde nichts Besonderes gesagt und das Auto wirkte aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Ein paar Tage später kam dann aber plötzlich eine E-Mail, in der von angeblichen Schäden und einer einbehaltenen Kaution die Rede war. Kann ein Mietwagenanbieter nach der Rückgabe einfach so behaupten, dass ein Schaden entstanden ist und die Kaution einbehalten?

Mir ist aufgefallen, dass solche Fälle gar nicht so selten vorkommen und viele Kunden ähnliche Erfahrungen schildern.
Wichtig ist wohl, dass man den Zustand des Fahrzeugs bei Abholung und Rückgabe möglichst genau dokumentiert, zum Beispiel mit Fotos.
Gerade bei Forderungen nach der Rückgabe sollte man außerdem prüfen lassen, ob die Schadensersatzforderung überhaupt rechtlich haltbar ist.
Ich habe dazu einen hilfreichen Beitrag gefunden, der erklärt, wann Mieter wirklich haften und wann solche Forderungen angreifbar sein können: https://topuz-law.de/portfolio/enterprise-alamo-kaution-schadensersatz/ .
Dort wird unter anderem beschrieben, dass manche Abrechnungen nur auf einer Reparaturkostenkalkulation basieren und nicht unbedingt auf einem echten Gutachten.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Forderung rechtlich prüfen zu lassen, bevor man die Zahlung akzeptiert.