Einspruch gegen Strafbefehl: Direkt Anwalt einschalten oder erst selbst reagieren?

Hallo zusammen, ich habe eine eher grundsätzliche Frage zum Umgang mit einem Strafbefehl und hoffe auf Erfahrungen von Betroffenen oder Leuten aus der Praxis. Auf Info-Seiten liest man ja, dass man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen muss, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil, und dass ohne Einspruch weder Akteneinsicht noch eine echte Prüfung der Vorwürfe möglich ist. Gleichzeitig gibt es Online-Formulare, mit denen Anwälte den Einspruch wohl sehr schnell – teils noch am selben Tag – beim Gericht einreichen und danach eine kostenlose Ersteinschätzung und einen Kostenvoranschlag anbieten. Mich würde interessieren: Wie seid ihr in so einer Situation vorgegangen – direkt zum Anwalt, erst mal selbst Einspruch formuliert oder gar nichts gemacht – und was würdet ihr im Rückblick anderen raten? Danke euch und viele Grüße!



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