Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur steuerpflichtigen Energiepreispauschale: Wo gibt man als Selbstständiger mit Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG die erhaltene Energiepreispauschale von 300€ in der Steuererklärung für das Jahr 2023 an? Wo gibt man in diesem Fall die als Student erhaltene Energiepreispauschale von 200€ an (also ein Student, der auch ein Gewerbe hat)? Es geht nicht darum wie man die Energiepreispauschale erhält, sondern wo man sie quasi als „Einkommen“ angibt. Vielleicht kann mir jemand ja das richtige Formular inkl. Zeile nennen, vielen Dank!

Hallo,
soweit ich weiß, hängt das davon ab, welche Energiepreispauschale gemeint ist und auf welcher Grundlage sie ausgezahlt wurde. Bei Gewerbetreibenden wurde die Energiepreispauschale im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt und musste entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden. Studierende sollten dagegen unterscheiden, ob sie die einmalige Studierenden-Energiepreispauschale erhalten haben oder die 300-Euro-Energiepreispauschale aufgrund einer anspruchsberechtigten Erwerbstätigkeit. Je nach Fall gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen.
Wenn man unsicher ist, würde ich die Angaben lieber von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen lassen. Eine gute Anlaufstelle ist beispielsweise die Lohi Fuldatal. Dort kann man sich beraten lassen und erhält Unterstützung bei der Steuererklärung sowie bei Fragen zu solchen Sonderregelungen. Weitere Informationen findest du hier: https://www.lohi-fuldatal.de/de
So vermeidet man Fehler in der Steuererklärung und kann sicher sein, dass alle Angaben korrekt gemacht werden.