Nachdem eine Bekannte von mir wegen eines völlig grundlosen Werksverbotes eines Kunden
ihrer Werkvertragfirma 2 Wochen später die Kündigung erhalten hat,hat ihr ihr Rechtsan-
walt später geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Kunden zuge-
sichert.Als sich jetzt herausstellte,das Sie eine über einen Werkvertrag angestellte Arbeitnehmer-
in war,riet ihr nun der Anwalt vom Prozess ab.Da aber allen Arbeitnehmern (auch Zeitarbeitern
und Werkvertragarbeitnehmern ohne Gewerkschaftszugehörigkeit )Schadensersatz in dieser
Situation zustehen würde,wie Sie oft im Internet aus seriösen Anwaltsseiten las,ist Sie nun ver-
unsichert und möchte nun wissen,ob Sie die Anwaltskammer verständigen soll oder ob der An-
walt doch fachkundig ist ,da er für Sie plötzlich nicht mehr erreichbar ist?
Für mich hört sich das eher so, als ob man da nochmal in die Rechtssprechung gehen sollte. Am besten mit einem neuen Anwalt, der damit noch nichts zu tun hatte, um es auch neutral sehen zu können. Lese dich mal auf https://www.kanzlei-haf.de/arbeitsrecht/ ein, vielleicht hilft dir das auch weiter. Aber ich denke ein neuer Anwalt wird da schon her müssen. Damit das geklärt werden kann, scheint ja noch mehr dahinter zu stecken und betrifft nicht nur eine Person.