Aus Versehen Erbschaft nicht versteuert, was nun?

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass ich meine Erbschaft von vor ein paar Jahren nicht beim Finanzamt angemeldet habe.
Wenn das bereits drei Jahre her ist und noch auf keine Weise angemerkt wurde, bin ich dann vor einem späteren Anspruch des Finanzamtes sicher?

Gruß



1 Antworten zur Frage “Aus Versehen Erbschaft nicht versteuert, was nun?

  1. Elrond am 12. Januar 2021

    Hallo,

    naja, damit hast du leider Steuerhinterziehung begangen und nach drei Jahren ist dieses Delikt noch nicht verjährt.
    Damit hast du immer noch das Risiko, dass es auffliegt und dann kann kann es teuer für dich werden.
    Du hast aber immer noch die Wahl und kannst dich hier zum Thema Selbstanzeige Steuerhinterziehung informieren: https://pohl-legal.com/selbstanzeige-bei-steuerhinterziehung/
    Das ist sicherlich die beste Entscheidung und besser als mit dem schlechten Gefühl zu leben, dass man eine Straftat begangen hat. Und da man in der Pflicht steht, Erbschaft zu versteuern, zählt es auch nicht, wenn es ohne böse Absicht nicht geschehen ist.
    Also musst du nicht mit dem schlechten Gewissen leben, du kannst die Steuerhinterziehung noch selbst anzeigen.

    Viel Erfolg!

Frage beantworten

Trage hier deine Antwort auf die Frage ein.




Spamschutzcode: